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   VG Düsseldorf, 27.03.2015 - 2 K 5036/14   

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VG Düsseldorf, 27.03.2015 - 2 K 5036/14 (https://dejure.org/2015,8351)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.03.2015 - 2 K 5036/14 (https://dejure.org/2015,8351)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. März 2015 - 2 K 5036/14 (https://dejure.org/2015,8351)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.03.2015 - 2 K 5036/14
    Nach der Rechtsprechung des EuGH vom 03.05.2012 (C 337/10), bestätigt durch das BVerwG (Urteil vom 31. März 2013 - 2 C 10.12), stellt u.a. auch der Eintritt oder die Versetzung in den Ruhestand (vgl. § 21 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz, § 30 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz) eine Beendigung des Beamtenverhältnisses im Sinne des Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG dar.

    Dem unionsrechtlichen Abgeltungsanspruch liegen nach der Rechtsprechung des EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 (C-337/10) folgende Erwägungen zu Grunde (juris, Rn. 29 und 30):.

    Der unionsrechtliche Urlaubsabgeltungsanspruch, der - wie ausgeführt - in Gestalt von § 19a Abs. 1 Satz 1 FrUrlV NRW seine Umsetzung in Landesrecht erfahren hat, ist ausweislich des Urteils des EuGH vom 3. Mai 2012 (C-337/10, juris, Rn. 29) auf die Erwägung gestützt, dass mit ihm verhindert werden soll, dass dem Beamten bei der Beendigung des Beamtenverhältnisses "jeder Genuss dieses Anspruchs [des krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaubs], selbst in finanzieller Form, verwehrt wird".

  • VG Düsseldorf, 27.03.2015 - 2 K 823/14
    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.03.2015 - 2 K 5036/14
    Hiergegen hat der Kläger Klage (2 K 823/14) erhoben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und der Gerichtsakten 2 K 8026/11, 2 K 8420/13, 2 L 2206/13 und 2 K 823/14 Bezug genommen.

  • VGH Hessen, 26.09.2012 - 1 A 161/12

    Urlaub: Finanzielle Vergütung für bezahlten Jahresurlaub, der bis zum Eintritt in

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.03.2015 - 2 K 5036/14
    Die Regelung zum Umgang mit krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Mindesturlaub vor längeren Freistellungsphasen unmittelbar vor Beendigung des Beamtenverhältnisses (Altersteilzeit, Sabbatjahr, Elternzeit etc.) setzt den Beschluss des BVerwG vom 25. April 2013 (Az. 2 B 2/13; Vorinstanz: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 26. September 2012, Az. 1 A 161/12) um, wonach auch bei einer bis zum Beginn der Freistellungsphase bestehenden krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit grundsätzlich ein finanzieller Abgeltungsanspruch gemäß Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG in Betracht kommt.
  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 2.13

    Anspruch eines Beamten auf Zahlung einer Entschädigung für nicht in Anspruch

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.03.2015 - 2 K 5036/14
    Die Regelung zum Umgang mit krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Mindesturlaub vor längeren Freistellungsphasen unmittelbar vor Beendigung des Beamtenverhältnisses (Altersteilzeit, Sabbatjahr, Elternzeit etc.) setzt den Beschluss des BVerwG vom 25. April 2013 (Az. 2 B 2/13; Vorinstanz: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 26. September 2012, Az. 1 A 161/12) um, wonach auch bei einer bis zum Beginn der Freistellungsphase bestehenden krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit grundsätzlich ein finanzieller Abgeltungsanspruch gemäß Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG in Betracht kommt.
  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.03.2015 - 2 K 5036/14
    Nach der Rechtsprechung des EuGH vom 03.05.2012 (C 337/10), bestätigt durch das BVerwG (Urteil vom 31. März 2013 - 2 C 10.12), stellt u.a. auch der Eintritt oder die Versetzung in den Ruhestand (vgl. § 21 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz, § 30 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz) eine Beendigung des Beamtenverhältnisses im Sinne des Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG dar.
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2017 - 5 LB 215/15

    Erholungsurlaub; Mindesturlaub; Prozesszinsen; Rechtsmissbrauch;

    Die Versetzung in den Ruhestand - und nicht eine krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit - war deshalb für die fehlende Inanspruchnahme des Erholungsurlaubs kausal (vgl. zu ähnlichen Fallkonstellationen, in denen Beamte Erholungsurlaub nicht nehmen konnten, weil sie durch Verfügungen, die zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgehoben wurden, wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden waren, auch VG Düsseldorf, Urteil vom 27.3.2015 - 2 K 5036/14 -, juris Rn 26 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 17.3.2015 - 5 LA 108/14 - Hamb. OVG, Beschluss vom 31.7.2013 - 1 Bs 187/13 -, juris Rn 6).

    Denn die seinerzeitige Verfahrensweise der Beklagten vermag nichts an der entscheidungserheblichen Tatsache zu ändern, dass Frau G. während des maßgeblichen Zeitraums nicht aufgrund einer ihre Dienstunfähigkeit begründenden Krankheit den Erholungsurlaub nicht in den jeweiligen Schulferien erhalten hatte (vgl. zur Urlaubserteilung bei Lehrkräften § 2 Abs. 3 Sätze 1 und 2 NEUrlVO), sondern aufgrund der von der Beklagten zu Unrecht angenommenen Dienstunfähigkeit und der hierauf gestützten rechtswidrigen Zurruhesetzungsverfügung vom 11. Mai 2007 (vgl. ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 27.3.2015, a. a. O., Rn 28).

    Es ist zudem auch angesichts des Sinns und Zwecks des Erholungsurlaubs und des finanziellen Abgeltungsanspruchs nicht geboten, den vorliegenden Fall und die Fälle, in denen Beamte ihren Erholungsurlaub bis zur Beendigung des aktiven Beamtenverhältnisses aufgrund einer tatsächlich bestehenden Krankheit nicht erhalten haben, gleich zu behandeln (vgl. ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 27.3.2015, a. a. O., Rn 39).

    Da - wie schon ausgeführt wurde - weder vorgetragen worden noch sonst ersichtlich ist, dass Frau G. in der Zeit vom 1. Juni 2007 bis zum 31. Juli 2012 längerfristig erkrankt war, ist auch nicht ersichtlich, dass sie diesen mehr als fünf Jahre langen Zeitraum nicht auch zu Erholungszwecken nutzen konnte (vgl. ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 27.3.2015, a. a. O., Rn 39).

    Angesichts dessen vermag der Senat einen Nachteil, der finanziell abzugelten wäre, nicht zu erkennen (vgl. ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 27.3.2015, a. a. O., Rn 39).

  • VG Augsburg, 24.09.2015 - Au 2 K 14.1692

    Recht der Bundesbeamten

    Ein Nachteil, der finanziell abzugelten wäre, ist dem Kläger insoweit nicht entstanden; schließlich war der Kläger in dieser Zeit bei voller Besoldung über viele Monate von der Dienstleistung befreit, ohne dass er - auch nicht aus Krankheitsgründen - daran gehindert gewesen wäre, diesen Zeitraum auch zu Erholungszwecken zu nutzen (vgl. zu dem Fall eines Urlaubsabgeltungsanspruchs für die Zeit einer später aufgehobenen Ruhestandsversetzung VG Düsseldorf, U.v. 27.3.2015 - 2 K 5036/14 - juris Rn. 39).
  • VG Gelsenkirchen, 25.05.2022 - 1 K 2617/19
    vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 27. März 2015 - 2 K 5036/14 -, juris, Rn. 34.
  • VG Düsseldorf, 27.03.2015 - 2 K 823/14
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und der Gerichtsakten 2 K 8026/11, 2 K 8420/13, 2 L 2206/13 und 2 K 5036/14 Bezug genommen.
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